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#58524  |   [559]   |  28.01.2015 11:00Teilen
<Besieger> WTF?! aus einem aktuellen Urteil des Amtsgericht Düsseldorf, Zitat:
<Besieger> Mieter dürfen, wenn sie wollen, auch im Stehen pinkeln. Sie verhalten sich damit vertragsgemäß, denn Stehpinkeln ist als vertragsgemäßer Gebrauch der Wohnung anzusehen, auch wenn die Domestizierung des Mannes durch weibliche Mitbewohner weiter voranschreitet.
<Besieger> Domestizierung des Mannes?! WTF ?!?!?!
<Besieger> Katzen und Hunde wurden domestiziert… Sind Männer etwa Haustieren gleichzusetzen?! Haustiere von Frauen?!?! GEHTS NOCH ?!?!
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